Gutachten für Privatpersonen, Amts-, Sozial-, Landessozialgerichte, Land- und Oberlandesgerichte:
Als unabhängige Pflegesachverständige im Gesundheitswesen biete ich auf pflegewissenschaftlicher Basis und nach aktueller Gesetzesgrundlage Gutachten u. a. zu folgenden Themenstellungen:
Des Weiteren können Begutachtungen von Kindern, psychisch erkrankten und behinderten Menschen angeboten werden.
Als Verfahrenspflegerin nach dem Werdenfelser Weg arbeite ich u.a. mit Amtsgerichten und Pflegeeinrichtungen zusammen mit der Zielsetzung, durch alternative und weniger einschränkende Maßnahmen Freiheitsentziehende Maßnahmen weitestgehend zu vermeiden.
Weitere Leistungen:
Hilfestellung und Beratung bei folgenden Fragestellungen:
Um einen objektiven Eindruck von der Ist-Situation zu bekommen, findet eine Begutachtung vor Ort durch mich persönlich statt. Den Termin vereinbaren wir nach gemeinsamer Absprache.
Eine unabhängige Begutachtung findet nach geltenden rechtlichen Grundsätzen (Unabhängige Gutachter-Richtlinien – UGu-RiLi nach § 53a SGB XI) statt.