Die Vergütung der Gutachten für die Gerichte richtet sich nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz – JVEG.
Je nach Schwierigkeitsgrad der Gutachten beträgt die Vergütung des Sachverständigen gemäß § 9 JVEG Anlage 1 in den Vergütungsgruppen M1 80, M2 90 und M3 120 Euro pro Stunde, zzgl. Fahrtkosten (0,42 € / km und Zeitaufwand). Diese Stundensätze werden sinngemäß auf andere Gutachterleistungen übertragen.
Bei Gutachten für Sozialhilfeträger/Sozialhilfeempfänger kann je nach Aufwand ein individuelles Pauschalhonorar vereinbart werden.
Für Beratungsleistungen und Gutachten für Privatpersonen bei Einstufung, Höherstufung und Widerspruchsverfahren werden 90 Euro pro Stunde, zzgl. Fahrtkosten (0,42 € /km und Zeitaufwand) veranschlagt.
Sollten sie sonst noch Fragen haben. Rufen Sie mich gerne an oder schreiben mir eine E-Mail.
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